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Finance Weiterbildung

Reglementsänderung 2021

Die Reglementsänderung per 1. März 2021 bietet Ihnen Vorteile im Hinblick auf die Gestaltung Ihres Studiums und der Präsentation Ihrer Fähigkeiten nach aussen. Die Übersicht dient Ihnen auch als Entscheidungshilfe, falls Sie wählen können, ob Sie nach altem oder neuem Reglement abschliessen möchten.

Schwerpunkt

Um Ihr Abschlussdiplom für Aussenstehende klarer einordbar zu machen, können Sie neu in Ihrem MAS- oder DAS-Studium einen inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Durch die Wahl eines Schwerpunkts können Sie Ihre eigene Profilbildung unterstützen, was auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für spezialisierte Stellen von Vorteil sein kann.

Neue oder veränderte Studienprogramme und Module

Die Reglementsänderung wurde auch dazu genutzt das bestehende Angebot zu überprüfen und wo sinnvoll anzupassen oder neu zu gestalten. Neu werden die DAS- und MAS-Programme mit einem Schwerpunkt angeboten.

Diploma of Advanced Studies (DAS)

DAS-Studierende, die ihr Studium vor dem 1. März 2021 aufgenommen haben, entscheiden sich bis zum 1. September 2021, ob sie nach der vorliegenden Verordnung oder nach der Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge DAS und MAS in Finance an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 15. Dezember 2010 weiter studieren wollen. Diese Übergangsbestimmung gilt bis zum 28. Februar 2025. Ab dem 1. März 2025 gilt auch für diese Studierenden die vorliegende Verordnung.

Beim DAS in Finance ändert sich nichts, ausser dass fakultativ ein Schwerpunkt gewählt werden kann.

Mehr Informationen zum Studienabschluss

Master of Advanced Studies (MAS)

MAS Studierende, die ihr Studium vor dem 1. März 2021 aufgenommen haben, entscheiden sich bis zum 1. September 2021, ob sie nach der vorliegenden Verordnung oder nach der Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge DAS und MAS in Finance an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 15. Dezember 2010 weiter studieren wollen. Diese Übergangsbestimmung gilt bis zum 28. Februar 2025. Ab dem 1. März 2025 gilt auch für diese Studierenden die vorliegende Verordnung.

Mehr Informationen zum Studienabschluss nach dem Reglement 2021

Mehr Informationen zum Studienabschluss nach dem Reglement 2010